Hilfe für Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler: (15. Mai 2013)
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(Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Buch "Die soziale Pflegeversicherung"auf den Seiten 35 bis 58) ecomed Verlag
Die Pflegeversicherung unterstützt ihre pflegebedürftigen Versicherten sowohl bei der häuslichen Pflege als auch in stationären Einrichtungen. Abhängig von Pflegestufe und Versorgungsform sieht die Pflegeversicherung finanzielle Leistungen bis zu einem definierten Höchstbetrag vor. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, hat der Pflegebedürftige für die Differenz selbst aufzukommen. Reichen eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt Unterstützung beantragt werden. „Hilfe zur Pflege“ im Rahmen der Sozialhilfe ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Hilfebedarf für weniger als sechs Monate besteht oder für eine Pflegestufe zu gering ist.
Seit dem Beginn des Jahres 2009 haben alle Leistungsbezieher und in bestimmten Fälle auch Antragsteller der Pflegeversicherung ein Recht auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme der Sozialleistung.
Die Möglichkeit der zeitlich befristeten Freistellung von der Arbeit bei akut aufgetretener Pflegesituation oder der Pflege naher Angehöriger regelt das Pflegzeitgesetz (Pflege-ZG).
Leistungen der Pflegversicherung im Überblick