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Kostenübernahme einer Haushaltshilfe

Als Versicherter werden Sie im Krankheitsfall nicht nur medizinisch versorgt. In bestimmten Fällen unterstützt Sie eine Haushaltshilfe. Wir prüfen die notwendigen Voraussetzungen für die Krankenkasse.

Um Ihren Leistungsanspruch sozialmedizinisch prüfen zu lassen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt. Den Antrag auf Haushaltshilfe stellen Sie direkt an Ihre Krankenkasse, die in allen Belangen Ihr primärer Ansprechpartner ist. Alle Details zur Haushaltshilfe sind § 38 SGB V zu entnehmen.