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Was ist eine "befundgestützte Begutachtung"?

Bei der befundgestützten Begutachtung werden vorhandene Informationen und Unterlagen zur Pflegebegutachtung genutzt, das sind z. B. das Vorgutachten, aktuelle Arztbriefe, die Pflegedokumentation oder ein beantworteter Fragebogen zur aktuellen Pflegesituation. Dieses Verfahren ermöglicht, dass alle bereits vorhanden Informationen effektiv und effizient genutzt werden können, um eine Begutachtung per Aktenlage abschließen zu können, ohne dass eine Begutachtung vor Ort erfolgen muss. Das Verfahren wurde über einen Zeitraum von zwei Jahren während der Corona-Pandemie durch den Medizinischen Dienst Bayern in Bayern umfassend erprobt und ausgewertet. Aufgrund der Ergebnisse des Projektes und der positiven Rückmeldungen der stationären Pflegeeinrichtungen wurde das Verfahren in 2022 dauerhaft eingeführt.

Unsere Expertinnen und Experten vom Servicetelefon Pflege beraten Sie gerne und gehen mit Ihnen das Gutachten gemeinsam durch. Sie erreichen das Servicetelefon Pflege täglich montags bis freitags von 08.00-16.00 Uhr unter 089 / 159060-5555 oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Rückrufwunsch an pflegeinfo(at)md-bayern.de beziehungsweise nutzen Sie unser Kontaktformular.