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Teilstationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen eine zeitweise Betreuung und pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen, z. B. im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in teilstationären Pflegeeinrichtungen.

 

Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in teilstationären Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für teilstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.

 

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch teilstationäre Pflegeeinrichtungen auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.