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Zurück ins Leben

Reha-Sport und Funktionstraining sollen Ausdauer und Kraft stärken, körperliche Funktionen verbessern und neues Selbstvertrauen geben. Der MD Bayern berät die Krankenkassen zu den Voraussetzungen.

Reha-Sport und Funktionstraining kommen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen und soll Ausdauer und Kraft stärken. Das Funktionstraining soll dabei unterstützen, die Betroffenen möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingliedern zu können. Laut Gesetzestext gelten all jene Menschen als behindert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen erheblich beeinträchtigt sind (siehe § 2 Abs. 1 SGB IX) 

Reha-Sport und/oder Funktionstraining werden durch einen Vertragsarzt – beispielsweise durch Ihren Hausarzt – verordnet und muss anschließend von Ihnen als Versicherter bei der Krankenkasse beantragt werden. Um Ihren Leistungsanspruch zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt. Bitte tragen Sie Ihren Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse vor, auch Ihren Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie ist in allen Belangen Ihr erster Ansprechpartner.

Alle Details zu Rehabilitationssport/Funktionstraining sind der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining  zu entnehmen. Über weitere Leistungen im Rahmen der Rehabilitation informiert § 43 SGB V.