Zum Inhalt springen

Service für Versicherte und Krankenkassen

Mit seiner Begutachtung und Beratung trägt der Medizinische Dienst zu einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten bei. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte des Medizinischen Dienstes begutachten vor allem geplante Behandlungen. Ihre unabhängige medizinische Einschätzung schützt Versicherte sowohl vor unnötig umfangreichen als auch vor unzureichenden Maßnahmen.

Der Medizinische Dienst kann die Krankenkassen bei der Beratung ihrer Versicherten unterstützen (§ 275 Abs. 4 SGB V). Die Krankenkassen und ihre Verbände sollen den Medizinischen Dienst auch in anderen Belangen zu Rate ziehen, insbesondere bei allgemeinen medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, der Qualitätssicherung, bei Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern und Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, vor allem der Prüfungsausschüsse (§ 275 Abs. 4 SGB V).

Haben Sie sich schon registriert?

Partner des MD erhalten als angemeldete Nutzer an dieser Stelle weitere Informationen.