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Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erbringen eine soziale und pflegerische Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen rund um die Uhr. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

 

Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.

 

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

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